Datenschutz-Erklärung
Willkommen auf der Website von De Lilse Bergen. Auf dieser Website finden Sie Informationen über unsere Datenschutzerklärung. Siehe auch den Haftungsausschluss und unsere Cookie-Erklärung.
Aktualisiert am 23.03.2022 auf der Grundlage der DSGVO-Gesetzgebung vom 25. Mai 2018
1. Allgemeines
In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen als natürlicher Person erheben und verarbeiten. Von nun an sprechen wir immer über Daten über Sie als Bürger oder als andere betroffene Person, wie z. B. Begünstigter, Kontaktperson in einem Unternehmen usw. Ihre Rechte bleiben in welcher Eigenschaft auch immer gleich und unser Vorstand behandelt Ihre Daten mit den gleiche Pflege.
Als staatlicher Dienst gehört VZW De Lilse Bergen zur Gruppe der Provinz Antwerpen. Der Sitz von VZW De Lilse Bergen ist Strandweg 6, 2275 Gierle (Lille).
Weitere Informationen zu den Aktivitäten finden Sie auf www.lilsebergen.be oder wenden Sie sich an informatieveiligheid@provincieantwerpen.be.
VZW De Lilse Bergen ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet VZW De Lilse Bergen?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine Person beziehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden können.
Einige Beispiele für personenbezogene Daten, die wir erheben, sind:
- Identifikationsdaten wie Ihr Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, elektronische Identifikationsdaten wie Ihre private und öffentliche IP-Adresse, Cookies;
- Persönliche Merkmale wie Ihr Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht;
- Finanzdaten wie Ihre Bankkontonummer, Daten zu Schulden und Ausgaben oder zu Ihrer Zahlungsfähigkeit;
- Daten zur Zusammensetzung der Familie, wie z. B. die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder;
- Ihre Nationalregisternummer, die die Gruppe nur verwenden wird, wenn sie hierfür eine ausdrückliche Genehmigung vom Sektorausschuss des Nationalregisters erhalten hat oder wenn wir uns auf den Königlichen Erlass vom 27. Februar 1985 berufen können, wonach die Provinzgouverneure und ständigen Deputationen der Provinzräte , wird der Zugang zum Nationalen Register natürlicher Personen oder der Königliche Erlass vom 8. Januar 1988 gewährt, der die Provinzgouverneure und die ständigen Deputationen der Provinzräte ermächtigt, die Identifikationsnummer des Nationalen Registers natürlicher Personen zu verwenden. In jedem Fall werden wir Ihre nationale Registernummer niemals rechtswidrig verwenden;
- Berufsbezogene Daten wie z. B. Ihr Lebenslauf;
- Fotos und alle Arten von Bildmaterial, das wir auf unseren Domains und während unserer Aktivitäten sammeln;
3. Was machen wir mit Ihren personenbezogenen Daten?
Wir müssen eine gültige Rechtsgrundlage haben, um Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, je nach Zweck können wir uns auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen.
Zweck(e) |
Rechtliche Grundlage |
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Rechtliche Verpflichtung |
überörtliche Aufgabenstellung Zusammenarbeit mit und Unterstützung lokaler Behörden |
Landeserlass
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Streitbeilegung Kontrolle am Arbeitsplatz Lieferantenmanagement Kundenmanagement Archivverwaltung |
Verwaltungserlass |
Organisation von Landtagswahlen |
Wahlgesetzbuch Lokale und provinzielle Wahldekrete |
Beantwortung der Betroffenenrechte DSGVO-Verwaltung Kundenverwaltungssystem Arbeitsplan Kontrolle am Arbeitsplatz |
DSGVO (Wahrung der Genauigkeit personenbezogener Daten) |
Lieferantenmanagement |
Wirtschaftsgesetzbuch (2. Kapitel: Rechnungslegung) |
Lieferantenmanagement |
Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17. Juni 2016) und zugehörige Verordnungen, Entscheidungen und Rundschreiben |
Banken, Kredite und alle Arten von Versicherungen |
Versicherungsgesetz (4. April 2014) |
Zugang zum Nationalregister und Nutzung der Nationalregisternummer |
KB 27. Februar 1985 KB 8. Januar 1988 |
Steuern einziehen, einen Bericht erstellen, Betrug aufdecken. |
Landeserlass Einkommensteuergesetzbuch Dekret vom 30. Mai 2008 über die Festsetzung, Erhebung und Anfechtung von Provinz- und Gemeindesteuern |
Zusammenarbeit mit Kommunen rund um Wasserläufe |
Gesetz über nicht schiffbare Wasserstraßen (28. Dezember 1967) |
Management von nicht schiffbaren Wasserstraßen, Überschwemmungs- und Projektgebieten der Provinz, Bearbeitung von Beratungen und Genehmigungsanträgen, Bearbeitung von Beschwerden, Vorbereitung von Akten, Eidesleistung, ... |
Poldergesetz (3. Juni 1957) |
Vollzug im Rahmen der Umweltvollzugsverordnung |
Die Umweltvollzugsverordnung |
Registrierung von Umweltgenehmigungen |
Verordnung über Umweltgenehmigungen vom 25. April 2014 Dekret der flämischen Regierung vom 27. November 2015 zur Umsetzung des Umweltgenehmigungsdekrets vom 25. April 2014 |
Beantwortung von Bürgerfragen im Rahmen von Open Government Livestreaming des Provinzrats |
Gesetz über die öffentliche Verwaltung |
Erstellen von räumlichen Ausführungsplänen Ausarbeitung einer Landesraumordnung Kundenmanagement Administrative Unterstützung PROCORO Folgeverfahren vor Verwaltungsgerichten |
Flämischer Codex Raumplanung |
Beratung durch die Verordnungsbehörde |
Flämischer Codex Raumplanung Dekret allgemeine Bestimmungen Umweltpolitik |
Archivverwaltung |
Archivgesetz vom 24. Juni 1955 |
Regierung - Genehmigungen |
Umweltdekret |
Regierung - Genehmigungen |
Lotteriegesetz vom 31. Dezember 1851 |
Justiz und Polizei - Erstellung der Provinzliste der Geschworenen |
Gerichtsgesetzbuch, Art. 228: „Die Ständige Deputation erstellt die Liste der Geschworenen der Provinz und sendet sie vor dem 1. Juni mit den gleichen Formularen an den Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Hauptstadt der Provinz. [...] “ und das beiliegende Rundschreiben |
Durchführung von Enteignungen für die Landespolitik (Immobilientransaktion) |
Flämischer Enteignungserlass vom 24. Februar 2017, Art. 11: „Der Enteignungsplan enthält die Namensnennung der Eigentümer“ Notariat für organisches Recht, Kunst. 11/12 - bei notariellen Urkunden muss der Notar die Identität hinreichend sicher feststellen |
Kontrolle am Arbeitsplatz |
Gesetz über private und besondere Sicherheitsvorschriften (2. Oktober 2017) |
Arbeitsplatzkontrolle - Sicherheit Verwaltung des Kameraüberwachungssystems |
Gesetz zur Regelung der Installation und Nutzung von Überwachungskameras (21. März 2007) |
Bekämpfung von Betrug und Kundenverletzungen |
Sozialstrafgesetzbuch (6. Juni 2010) |
Arbeitsplatzkontrolle - Verlorene und gefundene Gegenstände registrieren |
Gesetz über Gegenstände, die außerhalb von Privateigentum gefunden oder auf öffentlichen Straßen zur Vollstreckung von Räumungsverfügungen platziert wurden (30. Dezember 1975) |
Schutz der Gesellschaft, des eigenen Sektors oder der eigenen Organisation (Erstellen eines Asbestinventars) |
Dekret zur Änderung verschiedener Bestimmungen von Titel X des Dekrets vom 5. April 1995 über allgemeine Bestimmungen zur Umweltpolitik und des Dekrets vom 23. Dezember 2011 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Stoffkreisläufen und Abfällen (29. März 2019) |
Studentische Verwaltung Schülerführung |
Erlass über die Schülerberatung im Primarbereich, im Sekundarbereich und in den Zentren für Schülerberatung |
Kontrolle am Arbeitsplatz: Bestellung von Domänenwächtern |
Field Code, mit den jüngsten Durchführungsverordnungen |
Kontrolle am Arbeitsplatz: Erstellung von PVs durch Domänenwächter |
Gesetz zur Einrichtung der Funktion der Gemeinschaftswache Rundschreiben zur Erläuterung der Funktion der Gemeindewache und der Einrichtung der Gemeindewache Behörde zur Erstellung von GAS-Bußgeldern und PVs |
Kundenverwaltung: Erstellung des Datenregisters und Disposition des Mobilitätszentrum-angepassten Transports |
Ministerialerlass zur Anordnung eines garantierten Transports |
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Aufgabe von öffentlichem Interesse |
Erstellung von räumlichen Studien der Provinzen, die sich aus politischen und strukturellen Plänen oder räumlichen Umsetzungsplänen ergeben Organisation interprovinzieller Beratungsmomente Politiker über überörtliche Aufgabenvertretung informieren Kundenmanagement Verkehrsuntersuchung |
Aufgabe von öffentlichem Interesse |
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Zustimmung |
Mitgliederverwaltung Lieferantenmanagement Studentische Verwaltung Zusammenarbeiten Partnerschaften pflegen Projektunterstützung Zuschüsse Alle Arten von Immobilientransaktionen Miete und Vermietung Kundenmanagement Auswahl und Verwaltung von neuem Personal Auswahl externer Berater Verwaltung von Werkstudenten und Interims Bearbeitung von Forderungen aller Art Freiwillige Verwaltung Verarbeiten von Grundbuchdaten auf Antrag von Gemeinden |
Zustimmung |
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Genehmigung |
Tagesgeschäft Kundenmanagement Arbeitsplan Erfassen und verwalten Sie Filmmaterial Mitgliederverwaltung Historische Recherche/Marktforschung Service für den professionellen Bereich Vernetzung Lieferantenmanagement Versand von Newslettern, Publikationen, Pressemitteilungen, ... Überörtliche Beratung (von Kommunen zu Bürgern) Besucherregistrierung Austausch von Pressekontakten |
Genehmigung |
4. An wen werden wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben?
Innerhalb der Gruppe Provinz Antwerpen
Um ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten festzulegen, haben die verschiedenen Unternehmen innerhalb der Gruppe der Provinz Antwerpen eine Verarbeitungsvereinbarung mit der juristischen Person der Provinz Antwerpen abgeschlossen.
Die Gruppe der Provinz Antwerpen verarbeitet gemeinsam die in der zentralen Kundendatenbank gesammelten Daten. Die Kundendatenbank besteht aus Informationen, die wir direkt erhalten, wenn Sie sich online für eine Aktivität anmelden oder einen Newsletter abonnieren. Beispielsweise übermitteln Sie uns Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. In der zentralen Kundendatenbank werden die Kontaktdaten unserer Kunden (Bürger, Schulen, Firmen, Vereine, …) in einem Kontaktformular geführt und mit dem Betrieb unserer Dienste verknüpft (Relational Information). Auf diese Weise möchte die Gruppe Provinz Antwerpen die Beziehung zu ihren „Kunden“ verbessern und gezielter und persönlicher kommunizieren.
Die auf dem Kontaktformular angegebenen Kontaktdaten stehen den verschiedenen Stellen zur Konsultation zur Verfügung. Die relationalen Informationen (Zwecke und Dateien) sind nur den betroffenen Diensten zugänglich. Ihre personenbezogenen Daten auf dem Kontaktformular dürfen nur im Rahmen der Zwecke verwendet werden, für die Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, oder zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse oder im Rahmen der Erfüllung einer a juristische Aufgabe.
An Dritte
Die Unternehmen der Gruppe der Provinz Antwerpen werden Ihre Daten nicht an Unternehmen oder Einzelpersonen verkaufen oder vermieten, die nicht Teil der Gruppe der Provinz Antwerpen sind. Die Gruppe Provinz Antwerpen betrachtet Ihre Daten als vertrauliche Informationen.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, wenn dies im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben im öffentlichen Interesse oder denen der Dritten, die die Daten erhalten, erforderlich ist. Die Provinz Antwerpen prüft immer, ob diese Parteien berechtigt sind, Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten, bevor sie diese übermittelt.
Bei Bedarf teilen wir Ihre personenbezogenen Daten mit:
- Professionelle Berater
- Regierungsdienstleistungen
- Gerichts- und Polizeidienste
- Arbeitgeber oder Geschäftsbeziehungen
- Registrierte Person
- Gerichts- und Polizeidienste,
- Private Parteien wie Veranstaltungsteilnehmer, Ingenieurbüros,
Die Konzernprovinz Antwerpen zieht gelegentlich einen externen Auftragsverarbeiter hinzu. Das bedeutet unter anderem, dass wir Daten für einige Aufgaben oder Ermittlungen vorübergehend an Dritte weitergeben. In diesem Fall wird die Gruppe der Provinz Antwerpen stets dafür sorgen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und auf sichere Weise verwendet werden. Die Unternehmen der Gruppe Provinz Antwerpen legen dies immer vertraglich mit diesen Auftragsverarbeitern fest. Beispielsweise dürfen diese Auftragsverarbeiter Ihre Daten niemals von sich aus verwenden, und Ihre Daten müssen gelöscht werden, sobald diese Auftragsverarbeiter den Auftrag abgeschlossen haben.
Für den Fall, dass die von der Provinz Antwerpen beauftragten Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten, stellt die Provinz Antwerpen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen durch vertragliche oder andere Maßnahmen sicher, dass diese Daten einen angemessenen Schutz genießen Schutzniveau, das mit dem Schutz vergleichbar wäre, den sie im EWR genießen würden.
Wenn es für unseren täglichen Geschäftsbetrieb erforderlich ist und immer unter Einhaltung der Datenschutzgesetze, gibt die Provinz Antwerpen personenbezogene Daten auch an Parteien wie Anwalts- und Inkassobüros, Banken und Versicherungsgesellschaften weiter.
5. Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?
VZW De Lilse Bergen legt Wert auf Privatsphäre und verpflichtet sich daher, Ihre personenbezogenen Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zu schützen und personenbezogene Daten nur auf faire und rechtmäßige Weise zu verarbeiten.
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen sorgfältig behandelt.
VZW De Lilse Bergen verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die bereitgestellten und gesammelten personenbezogenen Daten vor Zerstörung, Verlust, unbeabsichtigter Veränderung, Beschädigung, versehentlichem oder unrechtmäßigem Zugriff oder jeder anderen unbefugten Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.
6. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?
VZW De Lilse Bergen stellt sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als zur Erreichung der oben genannten Verarbeitungszwecke erforderlich aufbewahrt werden.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Aufbewahrungsfristen:
- Akten zu Eingangsrechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, danach zu vernichten;
- Das Posteingangs- und -ausgangsverzeichnis ist zehn Jahre aufzubewahren und danach zu vernichten;
- Außereuropäische Förderakten werden zehn Jahre aufbewahrt, danach werden sie vernichtet;
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung, solange wir sie aufbewahren. Als Regierungsbehörde sind wir durch die Verwaltungsverordnung verpflichtet, einen Informationsmanagementplan zu erstellen und diese Fristen ordnungsgemäß einzuhalten.
7. Welche Rechte haben Sie bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre in der Datenschutz-Grundverordnung beschriebenen Rechte auszuüben. Sie können folgende Rechte ausüben:
a) Auskunfts- und Zugangsrecht
Sie haben das Recht, darüber informiert zu werden, ob die Provinz Antwerpen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, und wenn ja, kostenlosen Zugang zu erhalten und eine Kopie der von uns über Sie erfassten personenbezogenen Daten anzufordern.
b) Recht auf Berichtigung
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten falsch oder unvollständig sind, können Sie uns bitten, sie zu berichtigen.
c) Recht auf Löschung
In bestimmten Fällen sieht die Gesetzgebung die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten vor.
Dies ist der Fall, wenn:
- Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die wir sie erhoben haben, nicht mehr erforderlich;
- die Verarbeitung Ihrer Daten ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruht und Sie sich entscheiden, diese zu widerrufen;
Das Recht auf Löschung ist jedoch nicht absolut. Die Provinz Antwerpen hat das Recht, Ihre Daten weiterhin zu speichern, wenn dies unter anderem für Folgendes erforderlich ist:
- Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
- die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
In bestimmten Fällen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Wir werden Ihre Daten weiterhin speichern, aber wir werden ihre Nutzung einschränken.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Sie bestreiten die Richtigkeit personenbezogener Daten während des Zeitraums, den die Provinz Antwerpen benötigt, um diese Richtigkeit zu überprüfen;
- Ihre Daten sind zur Erreichung der Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich, Sie benötigen sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Begründung eines Rechtsanspruchs.
e) Recht auf Portabilität
In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, entweder an Sie selbst oder direkt von der Provinz Antwerpen an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen, sofern dies technisch machbar ist.
f) Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder eine ähnliche erhebliche Auswirkung auf Sie hat.
Es ist die Politik der Provinz Antwerpen, dass Sie nicht Gegenstand einer Entscheidung sind, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruht und die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder eine ähnliche erhebliche Auswirkung auf Sie haben kann.
g) Das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen
Wenn die Verarbeitung durch die Provinz Antwerpen auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Beispielsweise können Sie sich jederzeit von unseren Newslettern abmelden.
Wie können Sie Ihre Rechte ausüben?
Zur Ausübung Ihrer Rechte nutzen Sie bitte unser Webformular. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Ablauf und den Bedingungen.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird die Provinz Antwerpen Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten und Sie darüber informieren. Es ist möglich, dass wir zunächst nach zusätzlichen Informationen fragen, um Ihre Identität zu bestätigen und um sicherzustellen, dass die Anfrage von Ihnen stammt.
Die Ausübung Ihrer Rechte ist kostenlos.
In Bezug auf den Newsletter können Sie Ihre Angaben jederzeit über den Link „Präferenzen ändern“ ändern, den Sie in jedem Newsletter finden. Wenn Sie keine Newsletter mehr erhalten möchten, können Sie sich über den „Abbestellen“-Link in jedem Newsletter abmelden.
h) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der flämischen Aufsichtskommission oder der föderalen Datenschutzbehörde unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten einzureichen:
Flämische Aufsichtskommission
Koning Albert IIlaan 15
1210 Brüssel
Datenschutzbehörde
Drukpersstraat 35
1000 Brüssel
8. Wie werden Änderungen an der aktuellen Datenschutzerklärung vorgenommen?
Diese Datenschutzerklärung kann geändert werden. Wir werden dies tun, indem wir die aktualisierte Version auf unserer Website veröffentlichen. Wenn wir Änderungen an unserer Datenschutzerklärung veröffentlichen, ändern wir das Datum der „letzten Aktualisierung“ unserer Datenschutzerklärung. Wir empfehlen Ihnen dennoch, unsere Datenschutzerklärung regelmäßig zu lesen.